Fahrerlaubnisklasse B
Berechtigt zum Führen von KFZ bis 3,5 t zGM mit Anhängern bis 750 kg zGM.
Oder mit Anhängern über 750 kg zGM, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zuges
nicht höher als 3,5 t beträgt.
Vorraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM & L
Theoretische und praktische Prüfung.
Theorie:
Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff .
Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus Grundfahrstunden,( je nach persönlicher Fähigkeit )
und 12 Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Für den Führerscheinantrag, den Du von uns erhältst, benötigst Du folgende Unterlagen:
- 1 biometrisches Passbild
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
- 1 Sehtest.
Fahrerlaubnisklasse BF 17
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren, berechtigt das Führen von Kfz wie Klasse B.
Komplette Ausbildung wie Klasse B.
Voraussetzungen:
Anmeldung ab 16,5 Jahren möglich.
Voraussetzungen Begleiter:
- Mindestalter 30 Jahre.
- Muss mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
- Darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Bei uns werden kostenlose Info-Abende für die Begleiter angeboten.
Fahrerlaubnisklasse B 96 ( Neu )
Berechtigt das Führen eines Zugfahrzeuges der Klasse B und einem Anhänger über
750 kg zGM. Sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht
übersteigt.
Voraussetzungen wie bei Klasse B/BF 17.
Komplette Ausbildung an einem Tag.
Keine Prüfung erforderlich.
Führerscheinklasse BE
Berechtigt das Führen von Zugfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg
zGM, wobei der Anhänger 3500 kg zGM nicht überschreiten darf.
Voraussetzung Besitz der Klasse B/BF 17.
Theorie:
Theoretische Ausbildung und Prüfung entfallen.
Praxis:
Die praktische Ausbildung besteht aus Grundfahrstunden und 5 Sonderfahrten:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Nur praktische Prüfung erforderlich.
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